Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hier finden Sie unsere detaillierten Geschäftsbedingungen für den individuellen Aquarienbau. Wir legen Wert auf Transparenz und eine klare Kommunikation, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Aquarienbau Geis, 97633 Aubstadt und unseren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Durch die Auftragserteilung an Aquarienbau Geis erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen AGB.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die im Angebot genannten Preise verstehen sich in Euro und sind bindend, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Transport- und Installationskosten werden gesondert ausgewiesen. Die Zahlung erfolgt gemäß den im Angebot oder der Auftragsbestätigung festgelegten Konditionen. In der Regel ist eine Anzahlung bei Auftragserteilung fällig und der Restbetrag bei Lieferung oder Fertigstellung. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Geltendmachung weiterer Ansprüche vor.
Gewährleistung
Wir gewähren eine gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren auf die Verklebung unserer Anlagen.
Es werden nur einwandfrei erscheinende Aquarien gefertigt und ausgeliefert.
Trotzdem können durch Transport, Lagerung usw. Schäden entstehen, die zu Reklamationen führen können.
Im Falle eines Schadens, besteht die einzige Gewährleistung darin, die schadhaften Stellen der Verklebung
zu entfernen und neu zu versiegeln.
Hierzu ist das Aquarium im leeren Zustand ( ohne jegliche Einbauten wie nachgestellte Riffe, Rückwände, Kies usw. bereit zu stellen.
Aquarienbau Geis übernimmt keine Gewährleistung für etwaige Folgekosten, wir empfehlen eine Aquarium Versicherung.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Glasbruch und deren Folgeschäden.
Unsere Empfehlungen befreien den Anwender nicht von der Verpflichtung, die Möglichkeit der Beeinträchtigung
von Rechten Dritter zu berücksichtigen und, wenn nötig, zu klären.
Reklamationen können nur durch Vorlage der Rechnung bearbeitet werden.
Beginn der angegebenen Gewährleistungszeit ( Rechnung nach Fertigstellung )